Die Broschüre erläutert das Recht auf ein Basiskonto in Luxemburg. Jeder Verbraucher mit Wohnsitz in der EU, Asylsuchende sowie Personen ohne festen Wohnsitz können ein Basiskonto eröffnen. Das Konto ermöglicht grundlegende Bankdienstleistungen wie Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen und Zahlungskarten. Banken dürfen Anträge nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen, müssen ihre Entscheidung begründen und bieten ein Beschwerderecht bei der CSSF. Die Kontoeröffnung erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Tagen. Basiskonten können kostenpflichtig sein, jedoch zu angemessenen Preisen, und zusätzliche Leistungen (z. B. Kreditkarten) sind optional. Ziel ist ein transparenter, fairer und sicherer Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Verbraucher.